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Vermögensverwaltung / Asset Management

Am Markt gibt es keine vollkommen einheitliche Definition über das Asset Management (z. Deutsch: Vermögensmanagement), jedoch wird darunter in der Literatur mit Bezug auf Immobilien die umfassende Bewirtschaftung im gesamten Anlage-Zyklus verstanden. Das „Asset Management“ steht daher über dem Immobilienmanagement (Verwaltung), welches sich zumeist auf das Tagesgeschehen vor Ort fokussiert. Zwar sehen wir uns im Bereich der Verwaltung als aktiver Bestandsmanager, jedoch werden planerische Aspekte im täglichen To Do um die Immobilie in der Regel nicht tiefergehend oder strukturiert betrachtet. Die Übergänge sind zumeist fließend, daher bieten wir als eigenen Verwaltungsbestandteil eine grundlegende Prüfung als eine gesonderte Leistung an, über die wir Ihnen bei Bedarf gerne ein zusätzliches Angebot unterbreiten. Unsere an das „Asset Management“ angelehnte Leistung umfasst die Objekterfassung-/Dokumentation sowie die weitergehende jährliche Prüfung, Aktualisierung und Überwachung der Ergebnisse.

Hierzu wird ein Berichtswesen etabliert, das folgende Punkte umfasst:

  • Bestandsaufnahmen aller Einheiten (bspw. Zustand von Bäder, Böden, Schnitt)
  • Prüfung und ggf. Realisierung von Wertschöpfungen/Wertsteigerungen (z. B. Ausbaupotenzial, Funkantennen, Werbeflächen)
  • Analyse der jährlich anfallenden Bewirtschaftungskosten mit der Zielsetzung, diese durch Prüfung des Leistungsumfangs und Ausschreibung zu optimieren
  • Analyse / Berichtswesen der Verkehrssicherung der Liegenschaft
  • Technischen Gesamtplanung der Immobilie und Erstellung eines fundierten Instandhaltungs- und Investitionsplan als Grundlage für eine qualifizierte Objektplanung
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes und qualitative Budgetierung von Erlösen und Kosten
  • Analyse der Finanzierungsstruktur
  • Prüfung der Bauakten und Vertragsoptimierung rund um das Objekt
  • Erstellung einer Immobilienbewertung
  • Die (bilanzielle) Erfassung bzw. Buchung der Ein- und Ausgaben mit DATEV Anbindung zu Ihrem Steuerberater
  • Ermittlung von relevanten Objektkennziffern


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