Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend haben wir Ihnen einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Gern stehen wir Ihnen aber auch persönlich für weitere Auskünfte und natürlich auch für Fragen, die hier nicht gestellt bzw. beantwortet werden, zur Verfügung.
Mietverwaltung
Unser klassisches Leistungsverzeichnis finden Sie hier.
Warum es sich für Sie lohnen kann, eine Verwaltung zu beauftragen, haben wir Ihnen hier einmal skizziert.
Weitere Punkte, die zur Vergleichbarkeit und Prüfung herangezogen werden können, finden Sie hier.
Wohnungseigentumsverwaltung
Unser Standard-Leistungsverzeichnis finden Sie hier.
Im Regelfall übernimmt der bisherige Verwalter vom alten Verwalter alle Unterlagen und führt so die Übernahme durch und informiert alle Eigentümer und Dienstleister über den Verwalterwechsel, sodass Sie hiermit keinen Aufwand haben sollten. Klären Sie, wer ggf. noch offene Hausgeldabrechnungen erstellt. Hierfür ist in der Regel der neue Verwalter zuständig (je nach Fälligkeit der Abrechnung), wofür ihm aber ggf. eine Zusatzvergütung zusteht.