Ankaufsprüfung (Due Diligence)
Sie möchten Ihr Eigenkapital, Zeit und Bankdarlehensmittel in den Erwerb einer Anlageimmobilie investieren?
Ob Sie nun bereits mehrere Immobilien besitzen oder Erstkäufer sind, Sie sollte sich bewusst sein, dass jede Immobilie ein gewisses Risiko beinhaltet. Dies z. B. durch eine schlechte Drittverwendung, zu hohe Mietansätze oder ungeplante Kosten.
Gehen Sie also nur bewusste Risiken ein, um langfristig Erfolg zu haben.
Wir prüfen für Sie vor Erwerb eine Vielzahl an Punkten, auf die es zu achten gilt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf den bestehenden Mietverträgen, die von Ihnen übernommen werden und Fundament Ihrer Einnahmen sind. Mit dem Ergebnis unserer Prüfung können Sie etwaige Aufgabenstellungen je nach Verhandlungsgeschick zur Auflage des Verkäufers machen. Bei positiver Prüfung der Immobilie können Sie unsere Auswertung auch als Basis zur Verhandlung des Zinssatzes mit Ihrer Bank nehmen oder sind in der Lage, bestimmte Themenfelder im Vorfeld einzukalkulieren.
Folgende Punkte werden im Rahmen der Ankaufsprüfung von uns u. a. geprüft:
- Werden Mietminderungen vorgenommen?
- Entspricht die vom Verkäufer angebende Miete den vertraglichen Vereinbarungen?
- Ist die vereinbarte Miete noch marktfähig oder müssen Sie bei einem Mieterwechsel mit Mindererlösen rechnen?
- Können Sie alle Betriebskosten des Objekts auf die Mieter umlegen?
- Sind Schönheitsreparaturen wirksam mit den Mietern vereinbart?
- Sind Mietsicherheiten vereinbart sind und vollständig geleistet worden?
- Besteht Mieterhöhungspotenzial bei den vorhandenen Mietverträgen?
- Sind im Grundbuch negativ auswirkende Belastungen vorhanden?
- Sind Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorhanden?
- Wurde eine Trinkwasseruntersuchung durchgeführt und gab es evtl. einen Befall in der Vergangenheit?
- Ist bei gewerblichen Mietverhältnissen eine Umsatzsteueroption ausgeübt worden?
Vorstehende Punkte stellen nur eine kleine Auswahl der Punkte dar, die von uns geprüft werden. Durch eigene Sachkenntnis und qualifizierte Partnerunternehmen kann auch eine bautechnische Aufnahme und Begutachtung des Objektes vorgenommen werden und hieraus ein Instandhaltungsplan entwickelt werden.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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